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   BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83   

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https://dejure.org/1985,2162
BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83 (https://dejure.org/1985,2162)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 (https://dejure.org/1985,2162)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 12 RK 30/83 (https://dejure.org/1985,2162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe - Aufzeichnungspflicht - Beweiserleichterung - Rechtmäßigkeit eines Bescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 235
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
    Zu Beweiserleichterungen in derartigen Fällen (Fortführung von BSG 29.4.1976 12/3 RK 66/75 = BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4).

    Daraus hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß die Erhebung einer Beitragsforderung die individuelle, auf die Person der einzelnen Arbeitnehmer bezogene Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Beitragshöhe voraussetzt (vgl BSGE 37, 114, 115/116 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1; 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; 45, 206, 207/208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Die Last für eine den genannten Grundsätzen entsprechende, dh personenbezogene, Feststellung der Beitragsforderung (Feststellungslast) trägt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Beklagte, und zwar für die Beiträge zur Rentenversicherung in ihrer Eigenschaft als Einzugsstelle (§ 1399 Abs. 3 RVO; vgl BSGE 37, 114, 117; 41, 297, 299/300).

    Im übrigen hat der Senat schon früher, und zwar bereits vor Erlaß des hier angefochtenen Bescheides, darauf hingewiesen, daß die Einzugsstellen verschiedene rechtliche Möglichkeiten haben, Mißständen bei unkorrekt handelnden Arbeitgebern entgegenzuwirken (BSGE 41, 297, 302).

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    Auszug aus BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
    Daraus hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß die Erhebung einer Beitragsforderung die individuelle, auf die Person der einzelnen Arbeitnehmer bezogene Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Beitragshöhe voraussetzt (vgl BSGE 37, 114, 115/116 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1; 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; 45, 206, 207/208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Die Last für eine den genannten Grundsätzen entsprechende, dh personenbezogene, Feststellung der Beitragsforderung (Feststellungslast) trägt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Beklagte, und zwar für die Beiträge zur Rentenversicherung in ihrer Eigenschaft als Einzugsstelle (§ 1399 Abs. 3 RVO; vgl BSGE 37, 114, 117; 41, 297, 299/300).

  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 13/77
    Auszug aus BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
    War dagegen schon für den angefochtenen Bescheid eine personelle Bestimmtheit zu fordern, so kann ihr Fehlen im gerichtlichen Verfahren nicht durch eine Beiladung nachgeholt werden (BSGE 45, 206 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

    Daraus hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß die Erhebung einer Beitragsforderung die individuelle, auf die Person der einzelnen Arbeitnehmer bezogene Feststellung der Versicherungspflicht, der Beitragspflicht und der Beitragshöhe voraussetzt (vgl BSGE 37, 114, 115/116 = SozR 2200 § 1399 Nr. 1; 41, 297, 299 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; 45, 206, 207/208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10).

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RA 3/80

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wehrdienst - Beurlaubung - Leibeserziehung -

    Auszug aus BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83
    Diese Regelung gilt entsprechend, wenn der neue Bescheid wie im vorliegenden Fall während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 2).
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Darüber hinausgehend kommt auch eine Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn es schon an einer Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung fehlt (BSG vom 29.4.1976 - 12/3 RK 66/75 - BSGE 41, 297, 301 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S 10; BSG vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 - BSGE 59, 235, 241 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 66/05 R - juris RdNr 21) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer

    Denn mit einem solchen wird jedenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung das wesentliche Ziel der Beitragsentrichtung, nämlich zum Erwerb von individuellen Rentenanwartschaften zu führen (BSG, Urteil vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 - juris, Rn. 18), verfehlt.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Mit Urteil vom 17. Dezember 1985 (BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16) hat er in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe auch dann grundsätzlich personenbezogen festzustellen seien, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht verletzt habe und die Aufklärung des Sachverhalts dadurch zwar erschwert, aber nicht unmöglich gemacht worden sei.
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